Der Inselkern von Sylt
Um die Grundlage für unser Trinkwasser – das Grundwasser – für künftige Generationen zu bewahren, müssen wir bereits heute gemeinsam handeln. Grundwasserschutz sieht man nicht, aber wenn man Veränderungen im Trinkwasser merkt ist es zuspät.
Aufbau des Sylter Inselkern
Sylt liegt im Salzwasser, das ist kein Geheimnis. Auch in den Erdschichten unter und neben der Insel ist Salzwasser vorhanden, dennoch spricht man immer von einer Süßwasserblase unter der Insel. Wie kommt das zustande?
Versickerndes Regenwasser hat eine andere Dichte als Salzwasser – somit kommt es ähnlich wie bei Wasser und Öl – nicht zur Vermischung, sondern zur Ablagerung bzw. Auflastung. Das bedeutet, dass das Süßwassser unter Sylt, wie in einer Linse "lagert" und sich nicht direkt mit dem Salzwasser vermischt. Da liegt nun keine Blase aus Süßwasser, sondern ein nasses Sand-Erde-Süßwasser-Gemisch. Der Inselkern besteht somit aus "Sand mit Süßwasser" und "Sand mit Salzwasser". Durch regelmäßigen Niederschlag und unser Fördern des Süßwassers als Trinkwasser, hat sich ein Gleichgewicht über die Jahre gebildet. Fördern wir mehr, als an Niederschlag nachfließt, käme es zu Salzwasser in den Brunnen. Da wir nur einen Bruchteil des Vorrates entnehmen, entleert sich die Blase regelmäßig zu den Seiten ins Meer. Der nasse Sand an den Dünenkanten kann somit nicht immer nur salzig sein, sondern auch süß.
Die Süßwasserblase ist satte 100m an ihrer breitesten Stelle tief – unsere Brunnen sind maximal 50m tief und werden beim Bau streng durch Geologen bewacht. Was uns Sorge bereitet sind Erdbohrungen, die die sensible, äußere Schicht der Süßwasserblase passieren. Natürlich, über jahrtausende gewachsene, Barrieren, werden verletzt. So können wir eine Verunreinigung unseres Trinkwassers nicht ausschließen.
Um das einzugrenzen, gibt es auf Sylt zwei Trinkwasserschutzgebiete:
1. Wasserschutzgebiet List
2 .Wasserschutzgebiet Inselkern Sylt
In beiden Gebieten muß jeder Erdaufschluss tiefer als 10m vom Kreis Nordfriesland genehmigt werden. In den Gebieten selbst sind keine Erdwärmepumpen mit Tiefenbohrung zulässig. Durch Erdwärmesonden, die mittels Bohrung für den privaten Bereich üblicherweise bis in Tiefen von 100 Meter unter Geländeoberkante hergestellt werden, können Verunreinigungen des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden.
Auch Brunnen zur Gartenbewässerung sind genehigungspflichtig.
Für den Schutz des Lebensmittels "Wasser" besteht die höchste Priorität.