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Trinkwasser für Wenningstedt-Braderup und Kampen

Man müsste meinen, dass es auf Sylt genug Wasser gibt. Schließlich liegt die Insel mitten im Meer.

Anders als viele meinen bereiten wir auf Sylt aber kein Meereswasser zum Trinken auf, sondern fördern unser Grundwasser aus einer Trinkwasserlinse, die sich durch Regenwasser im laufe der Zeit gebildet hat.

 

Sylter Grundwasser ist sauber, klar und kohlensäurehaltig.

Was wir aber ganz sicher sagen können -

 Sylter Leitungswasser schmeckt besonders lecker.

Wir kontrollieren es stetig und an jeder Stelle des Wasserkreislaufes. Im Boden, Brunnen, Wasserwerk, in den Leitungen und natürlich beim Verbraucher. Wir können mit Sicherheit sagen, dass das Sylterwasser auch für die Kleinsten ein wahrer Genuss ist.

Als gesetzliche Grundlage fordert die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine hohe Qualität vom Wasserversorger bis zur Zapfstelle im Haus.

Der Genuss oder Gebrauch von Wasser darf die menschliche Gesundheit zu keinem Zeitpunkt gefährden – so schreibt es die Trinkwasserverordnung vor. Dafür Rechnung tragen müssen die Wasserversorger, die Versorgungsnetze betreiben, sowie die Eigentümer beziehungsweise Betreiber von Trinkwasser-Installationen, also Hauseigentümer bzw. -verwalter. Um die gesetzlich vorgeschriebene hohe Wasserqualität zu sichern, müssen die Verantwortlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wasser muss in seiner chemischen und mikrobiologischen Beschaffenheit zu jedem Zeitpunkt den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die örtlichen Gesundheitsämter haben dies zu überwachen.

  • Beim Gewinnen, Aufbereiten und Verteilen von Wasser sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Das betrifft unter anderem die Bestimmungen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Zahlen und Fakten:

Wassergewinnung:

  • Trinkwasserfördermengen                   =     550.000 

  • Anzahl der Förderbrunnen                  =                7 Stk

  • Fördermenge pro Brunnen max.         =               50 m³/h         

  • Brunnentiefe                                       =                50 m

  • Tagesfördermengen im Winter            =      ca.   500 m³

  • Tagesfördermengen Im Sommer         =    bis 4.500 m³

  • Wasserverteilung:

  • Wasserdruck im Leitungsnetz             =             4,94 bar

  • Anzahl der Hausanschlüsse                =          2.342 Stk. 

  • Hauptleitungsnetz                               =               53 km

  • Streckenschieber                                =             590 Stk.

  • Hausanschlussleitungen                     =               54 km

  • Hausanschlussventile                         =          2.342 Stk.

  •  

  • Feuerlöschhydranten                          =              251 Stk.

  • (werden mit Wasser von der VEN-GmbH versorgt, Eigentümer sind die Gemeinden)

          Wasserverluste durch Leckstellen in Rohrleitungen 

  •  
  • bei einem Loch von 1mm Durchmesser und einem Druck von ca 5 bar entweichen ca. 

  • ​                                                                 

  • pro Minute            0,95   Liter Wasser   =    0,001€

  • pro Stunde          57       Liter Wasser   =     0,07€

  • pro Tag            1368       Liter Wasser   =     1,60€

  • pro Monat     41040        Liter Wasser   =   48,00€

  • pro Jahr       499320       Liter Wasser   = 584,20€

Wasserpreise Stand 01/2023
 

Das Preisblatt, für Entgelte, für die Versorgung mit Wasser, im Versorgungsgebiet

(Wenningstedt-Braderupund Kampen),der VEN GmbH, ist

gültig ab dem 01.01.2023.

 

Laufende Entgelte: Arbeitspreis pro m³

Netto 1,10 € zzgl. 7% USt. = Brutto 1,17 €

Grundpreis pro Monat je wirtschaftliche Einheit*

Netto 11,00 € zzgl. 7% USt. = Brutto 11,77 €

 

Bearbeitungspreis für Abzugszähler pro Monat

Netto 1,26 € zzgl. 19% USt. = Brutto 1,50 €

Allgemeines:

 

Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980, zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 21.1.2013, sowie die Anlage 2 zu den Allgemeinen Bedingungen.

* eine wirtschaftliche Einheit ist:

a) jedes Grundstück mit einem Wasserzähler sowie Grundstücke, die ihre Wassermengen aus öffentlichen oder eigenen Wasserversorgungsanlagen entnehmen, ohne einen Wassserzähler zu verwenden.

b) bei Grundstücken mit mehr als einer Wohneinheit (Wohnung), aber nur einem gemeinsamen Wasserzähler jede einzelne Wohneinheit. Bei Hotels und Pensionen sowie sonstigen Einrichtungen, die Übernachtungen anbieten, bilden jeweils drei Betten eine wirtschaftliche Einheit.

c) bei Grundstücken mit mehr als einem Gewerbebetrieb, aber nur einem gemeinsamen Wasserzähler, jeder einzelne Gewerbebetrieb.

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