Wichtige Informationen für Sie!
Am heutigen Mittwoch, 01.12.2022, wurden die Ablesekarten versandt und sollten in Kürze bei Ihnen eintreffen.
In diesem Jahr ist es, aufgrund von ggf. von der Norm abweichenden Verbräuche, besonders wichtig, dass Sie Ihre Zählerstände ablesen, damit wir sie korrekt abrechnen können.
Hier können Sie das Schreiben auch online lesen:
Gem. Mess- und Eichgesetz (MessEG) vom 01.01.2015 dürfen wir nur geeichte Gartenwasserzähler in Abzug bringen. Alle Gartenwasserzähler, mit einem Alter von mehr als 6 Jahren, sind nicht mehr geeicht und müssen bis zum Jahresende getauscht werden, ansonsten können sie nicht abgerechnet werden.